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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen CONVINTO | Sabine Henjes & Christiane Schloot GbR

1. Vertragsschluss

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (Absatz 1 bis 7) gelten für alle Vertragsverhältnisse, bei denen CONVINTO für Kunden bzw. Auftraggeber tätig wird.

Der Auftrag muss schriftlich vom Kunden an CONVINTO bestätigt werden. Insbesondere sind Eckdaten wie terminliche Ausführung, Veranstaltungsdauer, Honorarvergütung und andere wichtige Absprachen des Auftragsformat genau zu prüfen und zu bestätigen. 

In Bezug auf eine Auftragsvereinbarung hat CONVINTO die Pflicht, den Auftrag schriftlich per eMail an den Kunden als Auftragnehmer zu bestätigen.

Für den Umfang der von CONVINTO Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten sind im Einzelnen die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages maßgebend. Sofern dort keine speziellen Regelungen getroffen worden sind, so wird eine Tätigkeit geschuldet, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung entspricht. Geschuldet wird in jedem Fall nur die vereinbarte oder übliche Tätigkeit, keinesfalls jedoch ein bestimmter Erfolg. Fehlt es ausnahmsweise an einer konkreten Vergütungsabrede, so schuldet der Auftraggeber den Betrag, der marktüblich für die jeweilige Tätigkeit gezahlt wird.

2. Mitwirkung Dritter

CONVINTO ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten eigenes Personal und/oder fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen hinzuzuziehen. Sie ist berechtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben und die von ihm gegenüber dem Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen und erbringen zu lassen.

3. Schweigepflicht / Datenschutz

CONVINTO und ihre Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Leistung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber CONVINTO schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden hat. 

Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht nicht, soweit die Offenlegung bestimmter Tatsachen oder Sachverhalte zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von CONVINTO erforderlich ist. Insbesondere ist CONVINTO von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden, soweit sie nach den Versicherungsbedingungen seiner Haftpflichtversicherung zu Information und Mitwirkung gegenüber dem Versicherer oder Dritten verpflichtet ist.

CONVINTO und ihre Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, Daten und Tatsachen sowie Sachverhalte, die den Auftraggeber betreffen, zu speichern und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und zu verwerten.

Der Kunde als Auftraggeber erklärt sich bereit, in einer Referenzliste von CONVINTO, die an Dritte ausgehändigt werden darf, mit seiner Bezeichnung sowie Anschrift geführt zu werden.

4. Urheberrechte

Der Auftragnehmer erstellt die Workshopunterlagen sowie Unterlagen im Rahmen der Projektarbeit. Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte sowie das Copyright bezüglich der jeweiligen Schulungsunterlagen verbleiben bei CONVINTO. Diese Unterlagen sowie Teile davon dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung von CONVINTO vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Der Auftraggeber kann die Entwicklung eigenen geistigen Eigentums zu einem vereinbarten Honorar in Auftrag geben, z. B. die Erstellung von Handbüchern nach eigenen Spezifikationen. Nur in diesem vorbenannten Fall erhält der Auftraggeber die Rechte an den neuen Handbüchern und abgeleiteten Trainingsmaterialien, die im Rahmen des Auftrags von CONVINTO zusammen mit dem Auftraggeber erstellt, übersetzt oder angepasst werden.

5. Erfüllungsort / Ausstattung und Moderationstechnik
Erfüllungsort für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der vereinbarte Ort der Tätigkeitserbringung. Fehlt es an einer Vereinbarung über diesen Ort, so ist Erfüllungsort ein von CONVINTO bestimmter Ort im Großraum Hamburg.

Bei In-House-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber Tagungsräume, Moderationskoffer, Beamer, Flipcharts sowie Verpflegung und Hotel für den Auftragnehmer zur Verfügung. Bei anderen als In-House-Veranstaltungen, d. h. örtlich ausgelagerten Veranstaltungen, stellt der Auftraggeber zu seinen Lasten Tagungsräume, Moderationskoffer, Beamer, Flipcharts, Verpflegung und Hotel für die Teilnehmer und den Auftragnehmer zur Verfügung. Weiterhin trägt der Auftraggeber die Reisekosten und die Versicherung der Teilnehmer.

6. Reisekosten

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Reisezeiten von CONVINTO in den Stunden- bzw. Tagessätzen nicht enthalten und werden nach Aufwand berechnet. Der Kunde verpflichtet sich, Reisezeiten und die nachfolgenden Reisekosten vollständig zu erstatten, sofern sie tatsächlich entstanden sind. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die freie Wahl des Beförderungsmittels, jedoch wird er jede Anstrengung unternehmen, um die Reisekosten zu minimieren.

– Flugtickets und Flughafen-/Sicherheitsgebühren: Innerhalb Europas: Economy Class, Interkontinental: Business Class.

– PKW-Fahrtkosten: Pauschal mit 0,50€ pro gefahrenem Kilometer

– Mietwagenkosten: Anmietung Mittelklassewagen, Kraftstoff und sonstige Auslagen

– Taxikosten, Parkgebühren, ähnliche Aufwendungen (Vignetten, Maut)

– Bahntickets zuzüglich Reservierungen: Innerhalb Europas: 1.Klasse

– Übernachtungs- und Verpflegungskosten: Während Aufenthalt, An- und Abreise

– Telefon- und Internetzugangskosten: Während Aufenthalt, An- und Abreise

Eine Einzelauflistung der Reisekosten liegt jeder Rechnung bei. Auf Anforderung werden die Belege zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Reisezeiten werden auf Grundlage des vereinbarten Honorarsatzes berechnet.

7. Stornogebühren

Die Stornierung eines bestätigten Auftrages muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung alle Stornogebühren bezüglich der Reisekosten.  

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Stornierung von vereinbarten Terminen innerhalb einer Frist von 15 bis 11 Tagen vor dem Auftragstermin zur Zahlung von 25% der vereinbarten Vergütung. Innerhalb einer Frist von 10 bis 6 Tagen fallen 50% Stornokosten an. Erfolgt die Stornierung ab 5 Tage oder kürzer vor dem vereinbarten Termin, so werden 75% der vereinbarten Vergütung fällig.

Anmeldung zu offenen Veranstaltungen

Sie können sich auf Basis der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Anmeldemaske auf www.convinto.de zu einem der Workshops von CONVINTO | Sabine Henjes & Christiane Schloot GbR anmelden. Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns bearbeitet. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf, über die wir Sie aber mit der Anmeldebestätigung informieren. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend, ansonsten senden wir Ihnen Ihre Anmeldebestätigung mit ausführlichen Informationen zum Workshop und zum Veranstaltungsort.

8. Stornierung / Abmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Abmeldung ab 45 Tage vor Seminarbeginn werden bis zu 20 % der Teilnahmegebühr, bei Abmeldung zwischen 29 und 14 Tagen vor Seminarbeginn werden bis zu 40 % der Teilnahmegebühr und bei Abmeldung zwischen 13 und 7 Tagen bis zu 60 % der Teilnahmegebühr sowie bei Abmeldung innerhalb von 6 Tage vor Seminarbeginn und bei Nichterscheinen bis zu 90 % der Teilnahmegebühr fällig. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Falls ein Ersatz-Teilnehmer gestellt wird oder jemand von der Warteliste verbindlich nachrücken kann, entfällt die Erhebung der Teilnahme- bzw. Stornogebühr des Absagenden und sämtliche Zahlungen werden zurückerstattet.

9. Umbuchung

Sie können jederzeit (einmalig) auf einen anderen Veranstaltungstermin oder auch eine andere Veranstaltung umbuchen. Bitte teilen Sie uns dies möglichst schriftlich mit. Bei einer Umbuchung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,–. (Es ist Ihnen gesetzlich unbenommen, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschale entstanden ist.)

10. Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers wegen der Absage bestehen nicht. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Flug- oder Bahntickets.

 11. Leistungsänderungsvorbehalte

Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Leistungsänderungen sind gegenüber Verbrauchern stets nur in zumutbarem Umfang und wenn nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt, zulässig, und wenn die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistungen nicht beeinträchtigen. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Gewährleistung und Haftung für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. Ein Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen. Sämtliche Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

12. Leistungsinhalte bei Veranstaltungen

Die jeweils angegebenen Teilnahmegebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben,

  • ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Workshoptag,
  • Pausengetränke und
  • Arbeitsunterlagen.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist (Abwicklungs-, Abrechnungszwecke). Mit der Angabe Ihrer Daten willigen Sie in die Zusendung von postalischer Printwerbung durch uns ein. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein. An unbefugte Dritte werden Daten
nicht weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit durch formlose Mitteilung an die unten genannte Anschrift oder E-Mail an info@convinto.de widersprechen.

14. Verbraucherwiderrufsrecht

Wenn Sie einen Workshop als Verbraucher buchen, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mündlich oder in Textform (z. B. Brief, E-Mail) – empfohlen – widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 EGBGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: CONVINTO | Christiane Schloot & Sabine Henjes GbR, Daimlerstrasse 17, 22763 Hamburg, info@convinto.de

Widerrufsfolgen

Im Falle der wirksamen Ausübung des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. unsererseits gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei der Ausübung des Widerrufs fallen keine Gebühren an. Das Widerrufsrecht erlischt durch die Seminarteilnahme.

Ende der Widerrufsbelehrung

CONVINTO Management Coaching Workshop Specials

CONVINTO auf einen Blick 

CONVINTO begleitet die Persönlichkeits- und Teamentwicklung für Führungskräfte und Unternehmer. Alle, die gerne den Takt angeben und bei jedem Auftritt überzeugen möchten, unterstützt CONVINTO mit seiner überzeugenden Kombination aus tiefem psychologischen Verständnis und langjähriger Erfahrung in Wirtschaft und Marketing.

Diese Kompetenzen bilden die Basis für ein harmonisches Zusammenspiel – mit dem Sie Ihr Potenzial entdecken und neue Wege und Ideen definieren können.

ÜBER UNS

Damit Sie überzeugend den Takt angeben. CONVINTO. Persönlichkeits- und Teamentwicklung für Führungskräfte und Unternehmer.  

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